Dieses historische Stadthaus befindet sich im Herzen der Stadt Tettnang und steht unter Denkmalschutz. Die einzigartige Architektur und die geschichtsträchtige Lage machen das Objekt zu einem wahren Schmuckstück, das sowohl als Kapitalanlage als auch für die eigene Nutzung in Betracht gezogen werden kann. Aufgrund der zentralen Lage und der vielseitigen Nutzungsmöglichkeiten bietet sich dieses Objekt besonders für Investoren, Bauträger und Privatleute an.
Aktuell ist das Stadthaus mit großzügigem Grundstück als Pflegesitz vermietet, jedoch eröffnet sich hier ein großes Potenzial für Umnutzung und weitere Bebauung. Das Gebäude zeichnet sich durch großzügige Raumaufteilungen aus, die sich sowohl für gewerbliche als auch für private Nutzung hervorragend eignen, wie etwa als:
Kanzlei
Praxisräume
Büroräume
Privatnutzung
Dank des Denkmalschutzes sind Sanierungsmaßnahmen in Einklang mit historischen Richtlinien möglich, was das Gebäude besonders für Investoren mit einem Faible für historische Bauten attraktiv macht.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, das Grundstück weiter zu bebauen. Die Schaffung zusätzlicher Flächen könnte die Rentabilität weiter steigern und neue Nutzungsmöglichkeiten eröffnen.
Es gibt viele Gründe in Tettnang, der ehemaligen Residenz des Grafen von Montfort, zu wohnen, ob beschaulich, erholsam, informativ, unterhaltsam oder aktiv:
Tettnang mit seiner historischen Altstadt hat was, und zwar für Jeden!
Die Stadt Tettnang liegt an der Oberschwäbischen Barockstraße, in der Nähe des 3-Länder-Ecks Deutschland-Österreich-Schweiz. Hinter Tettnang beginnt das grüne Hügelland des württembergischen Allgäus.
Die knapp 20.000 Einwohner schätzen die kurzen Wege in der Stadt mit allen Versorgungsmöglichkeiten, ob Einzelhandel, Gastronomie, Arzt oder Apotheken genauso wie die familiäre Lebensart in den lebendigen Ortschaften.
- Hinterhof mit Stellplätzen
- große Garage für vier Autos
- Innerstädische Lage
- großer Garten zur weiteren Bebauung möglich
- mehrere Gewölbekeller
- zum Teil Original Parkett und Wandvertäfelungen
- elegante Stuckarbeiten
Ein Energieausweis ist bei diesem Objekt nicht erforderlich.
Bei Denkmalgeschützten Objekten entfällt die Energieausweis-Pflicht gemäß § 79 Absatz 4 GEG.
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